Einlagensicherung

Einlagensicherung bei Tagesgeld & Festgeld

Notwendigkeit und gesetzliche Mindeststandards
 
Viele Privatanleger haben Angst um ihre Geldanlagen. Gerade im Zuge der immer noch anhaltenden Finanzkrise fragen sie sich, ob ihre Bankeinlagen gesichert sind und im Falle einer Bankeninsolvenz zurückgezahlt werden.

In Deutschland gilt eine gesetzliche Einlagensicherung für deutsche Banken. Seit dem 01. Juli 2009 waren Spareinlagen bis zu 50.000 Euro zu 100 % abgesichert.

Diese Einlagensicherung wurde Anfang 2011 noch zusätzlich auf 100.000 Euro erhöht, um den Privatanlegern mehr Planungssicherheit zu geben. Das bedeutet, dass eine Bank bei einer Insolvenz Geldanlagensummen bis zu 100.000 Euro vollständig zurückerstatten muss. Auch Festgeld sowie Tagesgeld fallen unter diese Maßnahmen zur Einlagensicherung.

Da diese gesetzliche Mindestsicherung jedoch begrenzt ist, haben viele Bankenbranchen freiwillige Maßnahmen ergriffen, um auch darüber hinaus ihre Kunden abzusichern.

Sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Sicherungsmaßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Geldanlagen von Privatanlegern nicht durch Insolvenzen ihren Wert verlieren.

Ob das Geld als Festgeld oder als Tagesgeld angelegt wird, macht keinen Unterschied bei der Einlagensicherung. Die gesetzlichen und freiwilligen Sicherungsmaßnahmen nutzen den Kunden in beiden Anlagenfällen.

Einlagensicherung bei Sparkassen und Co.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen haben Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie die Volks- und Raiffeisenbanken eigene weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Sowohl für Tagesgeld als auch für Festgeld sowie alle anderen Geldanlagen sichern Sparkassenfonds die Kunden ab, wobei einzelne Sparkassen einander unterstützen.

Landesbanken sowie Girozentren sind ebenso in das Sicherungssystem einbezogen. Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen wiederum über eigene Sicherungsmaßnahmen. Diese bestehen für diese Geldinstitute aus Garantiefonds und Garantiebund.

Alle diese Banken verfolgen mit ihren Sicherungsmaßnahmen das Ziel, die Einlagen ihrer Kunden vollständig abzusichern. Bei vielen Banken wurde dies auch schon erreicht.

Deutsche Privatbanken: Freiwillige Einlagensicherung

Die meisten privaten Banken haben sich in Deutschland dazu entschieden, freiwillig auch in den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken einzuzahlen. Damit wollen sie ihren Kunden größere Sicherheit ermöglichen.

Allerdings kann von Privatbank zu Privatbank die Summe der Einlagensicherung für das Eigenkapital stark variieren, daher sollte der Kunde sich vor einer Geldanlage bei einer Privatbank immer erst erkundigen, wie viel Geld zurückgezahlt wird, falls eine Insolvenz dieser Bank eintritt.

Zum Teil sind mehrere Millionen Euro pro Kopf als Einlage abgesichert. Dadurch, dass viele Banken in den Einlagensicherungsfonds einzahlen, werden Tagesgeld und Festgeld zusätzlich für alle verbundenen Banken als sichere Geldanlagen zementiert.

Sollten sich Kunden um ihre Einlagen Sorgen machen?

Kunden, die sich für ihre Geldanlagen eine Privatbank ausgesucht haben, die in den allgemeinen Einlagensicherungsfonds einzahlen, brauchen sich in der Regel keine Sorgen zu machen.

Am besten informieren sich Kunden jedoch vor dem Vertragsabschluss, wie hoch die Einlagensicherung pro Kopf bei dieser Bank liegt. Wenn nur bis zu dieser Summe Eigenkapital angelegt wird, besteht auch keine Gefahr, dass die Einlagen nicht nötigenfalls zurückerstattet werden.

Selbst wenn die Sicherungsgrenzen einer Bank überschritten wird oder die Sicherungsmaßnahmen einer Bank nicht mehr ausreichen, um das Eigenkapital ihrer Kunden zu schützen, gibt es noch Hoffnung, sein Geld vollständig zurückzuerhalten. Die Bundesgarantie der deutschen Bundesrepublik sichert Spareinlagen von Privatanlegern egal in welcher Höhe vollkommen ab.

Nur, wenn Geldanlagen bei ausländischen Banken angelegt wurden, können unter Umständen Probleme eintreten. Zwar geben auch viele ausländische Banken Garantien zur Einlagensicherung, teilweise liegt die Einlagenhöhe sogar höher als in Deutschland.

Die EU-Staaten beispielsweise haben allgemein einer Einlagensicherung von 100.000 Euro zu 100 % zugestimmt, wie dies auch für Deutschland gilt. Aber die Rückerstattung könnte bei ausländischen Banken dennoch länger dauern oder komplizierter werden.

Weiterführende Informationen:

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