SparbriefSichere Anlage, garantierte Zinsen
Deutsche Anleger gelten mehrheitlich als sehr konservativ – ein Trend, der sich im Zuge der Finanz- und Eurokrise noch verstärkt hat.
Das schafft wunderbare Voraussetzungen für den Vertrieb von Sparbriefen. Was aber verbirgt sich genau hinter dieser Bezeichnung?
Sparbriefe zählen zu den festverzinslichen Anlageprodukten und werden schon seit den 1960er Jahren ausgegeben. Sparer legen einen beliebigen Betrag zu einem festen Zinssatz für eine fest vereinbarte Laufzeit an. Das Geldinstitut bietet dafür Kapitalsicherheit, Renditegarantie und eine kostenlose Kontoführung. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen.
Sparbriefe sind eine einmalige Geldanlage, für die eine Mindesteinlage (oftmals 2.500 Euro), aber keine Maximalanlagesumme gilt. Je nach Bank kann die Mindesteinlage auch bei 500, 1.000 oder 5.000 Euro liegen. Die Laufzeit von Sparbriefen liegt in der Regel zwischen 1 und 10 Jahren.
Dabei gilt meist: Je länger die Laufzeit, desto höher die Verzinsung. Als besonders attraktiv verzinst gelten Sparbriefe mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren.
Varianten von Sparbriefen
Eine Besonderheit von Sparbriefen ist, dass sie in unterschiedlichen Varianten vertrieben werden. Beim aufgezinsten Sparbrief kauft man das Produkt zum Nennwert, die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Jahresende und die Zinsen stehen zur freien Verfügung.
Beim abgezinsten Sparbrief erwirbt man das Produkt günstiger als es eigentlich ist und kommt am Ende der Laufzeit inklusive Zinsen auf den eigentlichen Nennwert. Achtung: Hier erfolgt die Zinsgutschrift erst zum Ende der Laufzeit.
Eine weitere Variante ist der Sparbrief mit jährlich steigenden Zinsen. Dabei ist der fest vereinbarte Anlagezeitraum verkürzt. Nach kurzer Wartezeit kann der Sparbrief jederzeit zum Nennwert zzgl. aufgelaufener Zinsen eingelöst werden. Der Zinssatz steigt, je länger man die Geldanlage über den vereinbarten festen Zeitraum hinaus angelegt lässt.
Was unterscheidet Sparbriefe von Festgeld?
Auf den ersten Blick unterscheiden sich Sparbriefe und Festgeld für Anleger praktisch nicht voneinander, sieht man einmal davon ab, dass es Sparbriefe in unterschiedlichen Varianten und Festgelder mit kürzeren Laufzeiten gibt.
Für Banken und Wirtschaftswissenschaftler besteht jedoch ein Unterschied in der Definition: Während Festgeld zu den Spareinlagen gezählt wird, nehmen Sparbriefe in der Betriebslehre eine Zwischenstellung zwischen Spareinlagen und fest verzinslichen Wertpapieren ein. Was ggfs. Auswirkungen auf die Einlagensicherung hat.
> Festgeld als bequeme Alternative zum Sparbrief
Einlagensicherung bei Sparbriefen
Sparbriefe werden in Sachen Einlagensicherheit in der Regel wie Spareinlagen behandelt. Sparbrief-Einlagen sind demzufolge wie Tagesgeld und Festgeld zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die meisten deutschen Banken und alle Sparkassen sichern Spareinlagen darüber hinaus zusätzlich in Millionenhöhe ab.
Anders bei Sparbriefen mit Nachrangabrede, die seit wenigen Jahren vermehrt angeboten werden. Dabei verpflichten sich die Anleger, im Falle einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern entschädigt zu werden und erhalten im Gegenzug eine attraktivere Verzinsung. Damit erhöht sich allerdings auch das Verlustrisiko erheblich – im schlimmsten Fall findet dann nämlich keine Entschädigung im Insolvenzfall statt.
Sparbriefe richtig versteuern
Auch im Hinblick auf die Versteuerung spielt die gewählte Sparbrief-Variante eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Sparbriefe unterliegen der Abgeltungssteuer, die von den Geldinstituten direkt ans Finanzamt abgeführt wird.
Jeder Sparer kann einen Freistellungsauftrag erteilen, der verhindert, dass die Steuer auf Zinseinkünfte bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages abgeführt wird. Während die Zinsgutschrift und Versteuerung bei aufgezinsten Sparbriefen immer zum Jahresende erfolgt, ist die Versteuerung bei abgezinsten Sparbriefen erst zum Ende der Laufzeit fällig.
Da sich bis dahin die Zinsen akkumulieren, ist es je nach Laufzeit und Anlagebetrag möglich, dass damit der Sparerpauschbetrag überschritten wird.

