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Sonntag, den 5. September 2010

Was ist, wenn ich später doch nicht bauen möchte?

Die Guthaben aus einem Bausparvertrag stehen nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsdauer auch zu anderen Zwecken als dem Bau oder dem Erwerb einer Immobilie zur Verfügung. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung jedoch nicht ratsam: Die eventuell angelaufene Wohnungsbauprämie entfällt, dazu muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden.


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