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Sonntag, den 1. August 2010

Müssen Festgeldzinsen versteuert werden?

Erträge aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Seit Anfang 2009 wird auf Zinserträge, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro jährlich überschreiten, eine pauschale Besteuerung in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlags fällig.

Die Steuer wird von der kontoführenden Bank unmittelbar einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können auf Antrag die Zinseinnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angeben und den geringeren Satz zahlen.


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