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Sonntag, den 1. August 2010

Was ist, wenn das Kapital vor dem Ende der Laufzeit benötigt wird?

Wer eine Festgeldanlage tätigt, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass er sein Kapital dem jeweiligen Kreditinstitut für die Dauer des gesamten Anlagezeitraums zur Verfügung stellt.

Möchte man vorzeitig über den Anlagebetrag verfügen, so ist dies nur möglich, wenn im Vertrag ein Kündigungsrecht vereinbart wurde.

Sollte eine vorzeitige Kündigung möglich sein, so bedeutet dies nicht, dass man als Anleger eine Verzinsung in der vereinbarten Höhe erhält. Die meisten Banken, die eine Kündigung zulassen, behalten es sich vor, einen ganz erheblichen Zinsabschlag vorzunehmen oder auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu bestehen.

In beiden Fällen wäre die Anlage nicht besonders rentabel. Deshalb sollte man von seinem Kündigungsrecht ausschließlich im Notfall Gebrauch machen.


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