Muss ich für ein Girokonto einen Freistellungsauftrag erteilen?
Die Erteilung eines Freistellungsauftrags ist freiwillig. Wird auf den Vermerk verzichtet, werden Zinsen, die auf eventuelle Guthaben gezahlt werden, der Zinsabschlagsbesteuerung unterzogen. Wer seinen Sparerfreibetrag noch nicht anderweitig ausgeschöpft hat, sollte daher nicht auf einen Freistellungsauftrag verzichten. Dieser kann auch gestückelt bei verschiedenen Banken für ein und dasselbe Jahr gestellt werden. Die Erteilung ist in der Regel kostenlos und kann über bei den meisten Banken leicht erhältliche Formulare erfolgen.

