Wie werden Fonds besteuert?
Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat sich einiges für den Anleger geändert – auch bei Fonds. Generell werden seit dem 01. Januar 2009 auf Veräußerungsgewinne aus Fonds sowie bei thesaurierenden Fonds auf Zinsen und Dividenden Steuern in Höhe von 25 Prozent zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages erhoben – ausgenommen Dachfonds.
Allerdings gilt dies nur für Fondsvermögen, welches aus der Zeit nach dem 01. Januar 2009 stammt. Für Anteile vor Einführung der Abgeltungssteuer gelten die alten Regeln, was einige Besonderheiten bei Entnahmen aus dem Fondsvermögen nach sich zieht.
In diesem Zusammenhang gilt das sogenannte fifo-Verfahren, welches eine Entnahme der zuerst erworbenen Anteile unterstellt.

