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Samstag, den 4. Februar 2012

Was ist wenn die Bank Insolvenz anmeldet?

Sowohl Tagesgeld als auch Festgeld gehören zu den privaten Geldanlagen und sind daher beide durch ein mehrstufiges Einlagensicherungssystems abgefedert.

Zuallererst gibt es die Primärsicherung. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung, die über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH läuft.

Früher galt die Einlagensicherung lediglich zu 100 % bis zu einer Grenze von 50.000 Euro pro Kunde. Inzwischen wurde die Einlagenhöhe bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro pro Kunde angehoben.

Das heißt: Auch wenn eine Bank Insolvenz anmelden muss, müssen pro Privatanleger bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sämtliche Spareinlagen zurückbezahlt werden.

Neben der Primärsicherung existieren aber noch weitere Stufen des Sicherungssystems, die das Geld der Anleger absichern. Darunter fallen z.B. mehrere Einlagensicherungsfonds.

Anders als die Primärsicherung beruhen diese Einlagensicherungsfonds auf freiwilliger Basis. Dennoch sind die meisten deutschen Banken Mitglieder in einem Einlagensicherungsfonds und zahlen in den entsprechenden Fonds regelmäßig Geld ein.

Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind die Einlagen aller Kunden in Millionenhöhe abgesichert, also faktisch zu 100 %.

Die Bundesgarantie des deutschen Staates verleiht den deutschen Privatanlegern darüber hinaus zusätzliche Sicherheit: Durch diese weitere Stufe werden alle Geldanlagen, die in deutschen Banken eingezahlt wurden, vollkommen abgesichert.


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