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Dienstag, den 6. Januar 2009
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Finanzlexikon

Abschreibung

Als Abschreibung wird in der Betriebswirtschaft die bilanzmäßige Abwertung eines Vermögensgegenstands bezeichnet. Der Wertansatz in der Bilanz wird dabei um einen bestimmten Betrag vermindert, wodurch sich cp auch das Eigenkapital um eben diesen Betrag vermindert. Es ist dabei zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu unterscheiden. Planmäßige Abschreibungen finden regelmäßig statt und tragen beispielsweise der Abnutzung von Produktionsmitteln Rechnung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Rahmen von Wertänderungen durchgeführt, die ursprünglich nicht eingeplant waren.

Affinity Card

Affinity Cards sind Kreditkarten, die sich in ihrer optischen Erscheinung einem bestimmten inhaltlichen Thema widmen, das in der Regel nichts mit Finanzen und Co. zu tun hat. Auf der Karte sind bestimmte aussagekräftige Motive zu sehen, mit denen der Karteninhaber seine Sympathie mit einer bestimmten Thematik nach außen hin bekundet. Beispiele für Themen in Zusammenhang mit Affinity Karten sind Golfclubs, Yachtvereine etc.

Aktiva

Die Aktiva sind Teil der Bilanz eines Unternehmens und geben Auskunft über die Mittelverwendung. Es wird dabei eine Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen vorgenommen. Das Anlagevermögen bezeichnet Betriebsmittel, die zum längerfristigen Verbleib im Unternehmen bestimmt sind, während sich das Umlaufvermögen aus nur kurzfristig gehaltenen Gegenständen zusammensetzt. Die Aktivseite ist üblicherweise die linke Seite einer Bilanz.

Anlagezeitraum

Im Festgeldbereich wird als Anlagezeitraum die Sperrfrist bezeichnet, mit der ein Festgeldkonto bei Eröffnung belegt wird. In der Regel beläuft sich der Zeitraum auf Fristen von dreißig Tagen bis hin zu einem Jahr. Anleger sollten bei der Wahl der Fristen den Anstieg der Zinsstrukturkurve berücksichtigen und längere Laufzeiten nur bei entsprechender Vergütung durch den Markt in Kauf nehmen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat gewährt Bausparern unter gewissen Voraussetzungen Zulagen auf ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Die Zahlungen werden jedoch nur dann vom Finanzamt genehmigt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen des Empfängers im Kalenderjahr die Grenze von 17900 Euro nicht übersteigt, wobei gemeinsam veranlagte Ehegatten den doppelten Betrag verdienen können. Die Gelder aus der Zulage stehen nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist zur Verfügung.

Arbitrage

Steht bereits vor der Ausführung eines Finanzgeschäfts fest, dass dieses auf jeden Fall zu einem Gewinn führen wird, so bezeichnet man dies als Arbitrage. Vereinfacht gesagt könnte man auch vom „garantierten Geldverdienen“ sprechen.

Arbitragegeschäfte können auf unterschiedliche Art und Weise getätigt werden. Besonders verbreitet sind die Aufnahme günstiger Darlehen und die damit in Verbindung stehende Wiederanlage des aufgenommenen Kapitals zu einem höheren Zinssatz. Auch an der Börse können Arbitragegeschäfte getätigt werden, beispielsweise durch die Ausnutzung von Kursunterschiede, die an einzelnen Handelsplätzen bestehen.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung dient Käufern einer Immobilie dazu, bis zum tatsächlichen Eintrag ins Grundbuch den Verlust des neu erworbenen Vermögenswertes zu vermeiden. So wäre es durchaus denkbar, dass der Verkäufer des Objekts während der oft langen Zeit bis zum Grundbucheintrag insolvent geht – der Käufer wäre somit nicht Besitzer der Immobilie, sondern Gläubiger. Umgesetzt wird die Auflassungsvormerkung durch eine notarielle Vormerkung beim Grundbuchamt.

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