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Samstag, den 4. Februar 2012

Abschreibung

Als Abschreibung wird in der Betriebswirtschaft die bilanzmäßige Abwertung eines Vermögensgegenstands bezeichnet. Der Wertansatz in der Bilanz wird dabei um einen bestimmten Betrag vermindert, wodurch sich cp auch das Eigenkapital um eben diesen Betrag vermindert.

Es ist dabei zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu unterscheiden. Planmäßige Abschreibungen finden regelmäßig statt und tragen beispielsweise der Abnutzung von Produktionsmitteln Rechnung.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden im Rahmen von Wertänderungen durchgeführt, die ursprünglich nicht eingeplant waren.


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