Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat gewährt Bausparern unter gewissen Voraussetzungen Zulagen auf ihre Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Die Zahlungen werden jedoch nur dann vom Finanzamt genehmigt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen des Empfängers im Kalenderjahr die Grenze von 17900 Euro nicht übersteigt, wobei gemeinsam veranlagte Ehegatten den doppelten Betrag verdienen können.
Die Gelder aus der Zulage stehen nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist zur Verfügung.


