Arbitrage
Steht bereits vor der Ausführung eines Finanzgeschäfts fest, dass dieses auf jeden Fall zu einem Gewinn führen wird, so bezeichnet man dies als Arbitrage. Vereinfacht gesagt könnte man auch vom „garantierten Geldverdienen“ sprechen.
Arbitragegeschäfte können auf unterschiedliche Art und Weise getätigt werden. Besonders verbreitet sind die Aufnahme günstiger Darlehen und die damit in Verbindung stehende Wiederanlage des aufgenommenen Kapitals zu einem höheren Zinssatz. Auch an der Börse können Arbitragegeschäfte getätigt werden, beispielsweise durch die Ausnutzung von Kursunterschiede, die an einzelnen Handelsplätzen bestehen.

