Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze bezieht sich im Zusammenhang mit einem Wertpapierdepot auf den prozentualen Anteil, den ein Effektenkredit, der zwischen Bank und Anleger vereinbart wurde, am Gesamtvolumen des Portfolios erreichen darf.
Beträgt die Beleihungsgrenze beispielsweise 50 Prozent, kann ein Depot mit einem Marktwert von 100k mit 50k beliehen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sämtliche Wertpapiere beleihbar sind.
Für Aktien und Anleihen gilt dies in den meisten Fällen, Optionsscheine und andere Derivate hingegen werden von den meisten Depotbanken nicht als Beleihungsgegenstand akzeptiert.


