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Samstag, den 4. Februar 2012

Einlagensicherung

Alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, eine Einlagensicherung vorzunehmen. Diese Maßnahme sollen sicherstellen, dass die Kundeneinlagen vor einer Bankinsolvenz geschützt sind und im Schadensfall erstattet werden.

Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung beläuft sich auf 20.000 Euro. Der Einlagensicherung kommt eine hohe Bedeutung zu, insbesondere wenn es um Anlagebeträge geht, die über der Grenze von 20.000 Euro liegen. In solch einem Fall sollte man als Verbraucher kein Risiko eingehen und sein Kapital ausschließlich bei Instituten anlegen, deren Sicherung über den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag hinausreicht.


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