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Sonntag, den 1. August 2010

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Erwerb von Immobilieneigentum erhoben. Grundlage zur Bemessung der Höhe der Steuer bildet der Wert der jeweiligen Liegenschaft.

Der Steuersatz, der zur Ermittlung der Steuerhöhe heranzuziehen ist, wird seit dem Jahr 2006 von den einzelnen Bundesländern selbst bestimmt. Aus diesem Grund kann die Höhe des Steuersatzes von Bundesland zu Bundesland variieren.

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer hat nicht nur bei Grundstückskäufen, sondern ebenso bei Schenkungen zu erfolgen. Somit existiert keine Möglichkeit, diese zu umgehen. Gleichzeitig hat die Entrichtung der Steuer im Vorfeld zu erfolgen:

Erst nachdem das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt hat, ist das Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse berechtigt.


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