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Sonntag, den 1. August 2010

Grundschuld

Die Grundschuld zählt zu den so genannten Grundpfandrechten und verkörpert ein Instrument zur Absicherung von Finanzgeschäften. Dieses Instrument wurde geschaffen, um Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechende Sicherheiten zu verschaffen.

Insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung spielt die Grundschuld eine wichtige Rolle: Sie wird in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eingetragen, damit diese als Sicherheit für das Darlehen dient.

Eine eingetragene Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, die so genannte Vollstreckung einzuleiten, sollte der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Der Erlös einer Vollstreckung wird dazu aufgebraucht, um die Schulden des frühren Eigentümers zu begleichen.


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