IPO
Die Abkürzung IPO steht für Initial Public Offering und steht im Zusammenhang mit dem Börsengang eines Unternehmens an die Börse. Genau betrachtet steht das IPO für das erstmalige Angebot von Aktien auf dem Markt.
Die Besonderheit bei einem Börsengang besteht für den Anleger darin, dass die Aktien zumeist schon vor dem IPO gezeichnet werden können. Auf diese Weise wird dem Anleger die Möglichkeit eingeräumt, sich im Vorfeld eine Aktientranche zu reservieren. Diese Reservierungen sind allerdings nicht verbindlich:
Es besteht immer die Möglichkeit, dass die Aktie überzeichnet wird und es somit zu einem Losverfahren kommt. Dann entscheidet das Los darüber, welcher Anleger die Aktien erhält. Wer beim IPO als Privatanleger berücksichtigt wird, kann unter Umständen gute Gewinne erzielen, sollten die Aktien unmittelbar höher gehandelt werden.

