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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft bezeichnet eine unternehmerische Rechtsform, bei der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zu einem Unternehmen zusammenschließen. Dabei ist mindestens eine Partei als Komplementär tätig und haftet im Außenverhältnis mit seinem gesamten Privatvermögen. Der Kommanditist hingegen haftet nur bis zur Höhe der vorgesehenen Einlage. Ist diese vollständig erbracht, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. Viele geschlossene Fonds nutzen die Kommanditgesellschaft, um Anlegern die Möglichkeit zur Beteiligung zu bieten. Die Investoren treten dabei als Kommanditisten auf.


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