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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Kurzläufer

Der so genannte Kurzläufer ist ein Begriff, der dem Anlegerjargon zuzuordnen ist und von Anleiheinvestoren genutzt werden. Er bezeichnet Anleihen, die mit einer kurzen Restlaufzeit aufwarten.

Eine exakte Definition oder Vorgabe, ab welchem Zeitpunkt eine Staatsanleihe oder Unternehmensanleihe als Kurzläufer bezeichnet werden kann, existiert nicht. Stattdessen kommt es ganz auf die Sichtweise des Anlegers an. Verallgemeinert kann jedoch gesagt werden, dass man von einem Kurzläufer spricht, wenn die Restlaufzeit der Anleihe nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit gelten Kurzläufer als vergleichsweise kursstabil und unterliegen somit weniger Schwankungen. Daher sind sie vor allem für sicherheitsorientierte Anleger interessant – wobei es bei der endgültigen Auswahl der Anleihen natürlich noch weitere Kriterien zu berücksichtigen und abzuwägen gilt.


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