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Regelsparbeitrag
Der Regelsparbeitrag bezeichnet eine Zahlungsgröße, mit der die beiden für die Zuteilung eines Bauspardarlehens notwendigen Bewertungskriterien, die Mindestbesparung sowie die Mindestbewertungszahl in etwa zur gleichen Zeit erreicht werden. Es handelt sich folglich um eine Optimierung, die jedoch nichts mit einem Pflichtbeitrag gemein hat.


