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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Rücklastschrift

Als Rücklastschrift wird eine Stornierung eines im Rahmen einer Einzugsermächtigung gebuchten Belegs bezeichnet. Es erfolgt eine valutataggenaue Rückabwicklung der Transaktion. Rücklastschriften können aus zweierlei Gründen stattfinden:

Zum einen kann der Inhaber eines Kontos einer abgebuchten Position widersprechen und sein Kreditinstitut so zur Rückbuchung veranlassen. Zum anderen kann auch eine nicht ausreichende Deckung des Kontos der Grund sein.


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