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Sondertilgungen
Als Sondertilgung wird eine Tilgungsleisten seitens des Darlehensnehmers bezeichnet, die über die regelmäßig zu entrichtende Rate hinausgeht und nicht im Vertrag vereinbart ist. Damit Sondertilgungen erfolgen können, ist bei Krediten mit Zinsbindung eine entsprechende Klausel notwendig, die auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet. Bei Bauspardarlehen und Krediten mit einer variablen Verzinsung können Sondertilgungen in der Regel jederzeit ohne Probleme geleistet werden.


