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Sparerpauschalbetrag
Der Sparerpauschalbetrag löst den Sparerfreibetrag ab und beläuft sich dann auf 801 Euro bei Ledigen bzw. den doppelten Betrag bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.
Mit dem Pauschalbetrag ist auch die Erstattungsfähigkeit von Werbungskosten abgegolten, die bislang noch in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden konnten.
Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss der kontoführenden Bank rechtzeitig ein Freistellungsauftrag erteilt werden, damit der Zugriff des Finanzamtes auf die Zinserträge verhindert werden kann.


