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Donnerstag, den 17. Mai 2012

Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist bezeichnet einen steuerlich relevanten Umstand: Wird ein Fonds länger als ein Jahr im Depot gehalten, fallen bei der Veräußerung keine Steuern auf die Gewinne an. Diese Regelung ist gegenwärtig von besonderer Bedeutung, da sie zu Beginn des Jahres 2009 im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft wird. Wer noch im Jahr 2008 einen Investmentfonds erwirbt, kann diesen nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei veräußern, auch wenn die neue Steuer bereits in Kraft getreten ist.


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