Teilausführungen
Als Teilausführungen werden im Wertpapiergeschäft Orders bezeichnet, die aufgrund der Marktbedingungen nicht an einem Stück ausgeführt werden können und so in mehrere Teile aufgeteilt werden. So kann der Ankauf eines Wertpapiers bzw. eines entsprechenden Bestands in mehreren Chargen erfolgen, wenn sich kein ausreichend großes Angebot findet. Aufgrund der in solchen Fällen häufig sehr hohen Transaktionskosten sind viele Anleger versucht, Teilausführungen zu umgehen. Dazu eignen sich bestimmte Orderzusätze wie beispielsweise eine FOK Order.
