10.03.2010
BGH stärkt Anleger-Rechte
Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte privater Anleger gestärkt. Dem gestrigen Urteil zufolge haften Brokerfirmen für die Risiken von Geldanlagen, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrollieren.
Im vorliegenden Fall forderte die Klägerin 6.000 Euro Schadenersatz von einer US-Brokerfirma, nachdem ihr deutscher Vermittler von Anfang an chancenlose Geschäfte abgewickelt hatte. Die Brokerfirma, die die Abwicklungen unkontrolliert über ihr Online-System laufen ließ, trage eine Mitschuld am Verlust.
Der BGH bestätigte die Forderung der Klägerin und damit auch ein früheres Urteil des OLG Düsseldorf. Die Brokerfirma muss zahlen, weil das Geschäftsmodell darauf ausgerichtet war, leichtgläubige Anleger zu übervorteilen.

