08.07.2010
Kartellamt stoppt zu hohe Automatengebühr
Die Gebühren für den Bargeldbezug an institutsfremden Geldautomaten sind schon lange ein Zankapfel.
Die Bemühungen der Geldinstitute, sich auf Druck der Regierung auf einen Gebühren-Höchstbetrag zu einigen, sind vorerst gescheitert. Das Bundeskartellamt lehnte die von der Kreditwirtschaft vorgeschlagene Obergrenze von fünf Euro als zu hoch ab. Die Gebühr gebe zudem für Automatenbetreiber auch kaum Anreiz, Preise unterhalb dieser Höchstgrenze zu verlangen.
Einigen sich die Geldinstitute nicht bald auf eine niedrigere Gebühr, müssen sie nicht nur kartellrechtliche Folgen fürchten - die Regierung könnte auch per Gesetz eine Obergrenze deutlich unter fünf Euro festlegen.

