05.08.2010
Lehman-Zertifikate: Targobank muss zahlen
Erneut ist die Targobank als Nachfolgerin der Citibank zum Schadenersatz für eine Lehman-Geschädigte verurteilt worden. Die heutige Rentnerin hatte im Frühjahr 2007 für ihre Altersvorsorge 35.000 Euro in Lehman-Zertifikate angelegt, die sie für sicher hielt. Für die Rentnerin mit einem gesundheitlich angeschlagenen Ehemann, die nur eine geringe Rente bezieht, war der anschließende Verlust enorm.
Einen außergerichtlichen Vergleich hatte die Targobank jedoch abgelehnt. Dabei verwies sie auf frühere Anlagen der Klägerin in Zertifikate, mit denen sie auch Gewinne eingefahren habe - sie gelte damit als erfahrene Anlegerin. Der Anwalt der Klägerin wies jedoch darauf hin, dass die Frau lediglich dem Rat ihres Bankberaters gefolgt sei und nie wirklich verstanden habe, worin ihr Investment eigentlich bestand.
Abzuwarten bleibt, ob die Targobank gegen das Urteil in Berufung geht. Die Ansprüche der Anleger unterliegen einer 3-jährigen Verjährungsfrist beginnend bei Erteilung des Kaufauftrages. Da sich viele Lehman-Geschädigte nicht darüber im Klaren sind, verjähren fast täglich Ansprüche von Anlegern.

