01.07.2010
P-Konto bringt Pfändungsschutz und hohe Gebühren
Wie bereits berichtet ist es ab morgen für jedermann möglich, bei Banken und Sparkassen die Einrichtung eines sogenannten P-Kontos zu beantragen.
Mit einem solchen Pfändungsschutz-Konto verbleibt automatisch eine Summe in Höhe des Pfändungsfreibetrages von 985,15 Euro pro Monat auf dem Konto, damit Schuldner ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können.
Bereits verschuldeten Bankkunden, die ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln wollen, droht allerdings ein Gebührenschock: Den Verbraucherzentralen liegen bereits Beschwerden von Kunden vor, deren Banken und Sparkassen ihnen bis zu 25 Euro monatlich als Kontoführungsgebühr abknöpfen wollen. Der Gesetzgeber hatte zwar die Einführung des Kontos zur Existenzsicherung Betroffener beschlossen, hat es jedoch versäumt eine Gebührengrenze festzulegen.

