06.07.2010
Werbungskostenregelung bei der Geldanlage auf dem Prüfstand
Die Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 zog auch eine Änderung bei Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale nach sich.
Beides wurde durch den sogenannten Sparerpauschbetrag ersetzt, der pauschal bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete liegt. Im Zusammenhang damit wurde auch festgelegt, dass die Werbungskosten nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Genau diese Einschränkung soll nun in einem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster verhandelt werden, das vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird.
Für Anleger bedeutet das: Werbungskosten sollten bei der Steuererklärung aufgelistet werden, auch wenn eine Ablehnung derzeit so gut wie sicher ist. Sollte das Musterverfahren erfolgreich verlaufen, besteht damit jedoch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt mit Hinweis auf die Klage Einspruch gegen den Bescheid zu erheben.

